Das Coronavirus hat auch für unseren Verein entsprechende Konsequenzen.
Gemäß der aktuellen Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 das Betreten öffentlicher Orte verboten und kann eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.
Ausgenommen von diesem Verbot ist, wenn
- öffentliche Orte im Freien alleine oder
- mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben
betreten werden sollen. Gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
Die Ausübung der Fischerei an öffentlichen Orten im Freien unter Einhaltung der vorgenannten Voraussetzungen ist daher weiterhin erlaubt.
Gesellschaftliche Zusammenkünfte in Vereins- und Clublokalen sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen aber untersagt!
Die im April vorgesehene Generalversammlung muss daher auf einen späteren Termin verschoben werden.
Weiters kann der jeden Montag stattfindende Stammtisch bis auf weiteres nicht stattfinden.
Wir wünschen im Namen des Vereinsvorstands ein frohes Osterfest und bleibt gesund!
Der Vorstand