Beschreibung
Ein typischer durch das Stadtgebiet geprägter Donauabschnitt (ca. 4,8km)
Grenzen
Rechtes Donauufer:
Ca. 4.874m
Vom FG 1 (im Bereich des Brucknerhauses, StromKm 2134,315) bis zum FG 2 ( 100 m nach dem Jachthafen, StromKm 2129,638) einschließlich Winter-, Jacht- und Handelshafen (Becken 1, 2 und 3). Ausgenommen sind die eingezäunten Gebiete der Donaulager AG.
Fischbestand
alle Donaufische
Befischungsart
Alle Befischungsarten laut Oö. Fischereigesetz erlaubt
Zwei Ruten mit je einer Anbissstelle
Nachtfischen von 01.04. bis 31.05. verboten!
Saison
1. Jänner bis 31. Dezember mit Ausnahme des Monats Mai.
Lizenzinformationen
Preise
Jahreskarte (40 Tage) EUR 210,00
Sonstiges
lt. Lizenz
Entnahme und Mindestfangmaße
Entnahmeregelung:
5 Fische pro Tag, davon max. 2 Forellen oder 2 Hechte oder 2 Zander oder 2 Schleien oder 2 Maränen
Insgesamt zwei Fische der aufgezählten Arten dürfen entnommen werden, also bspw. 1 Hecht und ein Zander.
Mindestfangmaße:
Zander: 60 cm
Maräne: 40 cm
Im übrigen gelten die gesetzlichen Mindestfangmaße und Schonzeiten.
Hinweise
Beachten Sie bitte die Bestimmungen auf der von den Koppelrechtsbesitzern aufgelegten Lizenz!
Nachtfischen von 01.04. bis 31.05. verboten! Ab 00.00 Uhr ist ein neuer Fischtag einzutragen!
Beachtung der Merkblätter der Hafenbetriebe!