Donau Lustenauerrecht

Beschreibung

Die Charakteristik dieses Donau Abschnitts ist vor allem von den Hafenbecken geprägt. (ca. 1,5 km)

Grenzen

Rechtes Donauufer: Vom Fischereigrenzstein 2, das ist von StromKm  2129,63 bis StromKm 2128,1 einschließlich der Donauhäfen.
Ausgenommen sind die Bereiche der Butangasanlage und die sonst mit Verbotstafeln markierten Gebiete, sowie das Donaubegleitgerinne zwischen Damm und Segelflugplatz.
Von StromKm 2128,1 ist auf der Seite der Chemie- Linz die Angelfischerei 430m hafeneinwärts erlaubt (Zufahrt Steyregger Brücke).

Fischbestand

alle Donaufische

Befischungsart

Alle Befischungsarten laut Oö. Fischereigesetz erlaubt
Zwei Ruten mit je einer Anbissstelle oder die s.g. Waage
Nachtfischen von 01.04. bis 31.05. verboten!

Saison

1. Jänner bis 31. Dezember mit Ausnahme des Monats Mai.
Nachtfischen von 01.04. bis 31.05. verboten!

Lizenzinformationen

Preise

Jahreskarte ohne Tagesbeschränkung EUR 190,00

Sonstiges

Jugendlizenz EUR 73,00 (bis zum 16. Lebensjahr)

Entnahme und Mindestfangmaße

Entnahmeregelung:
5 Fische pro Tag, davon max. 2 Forellen oder 2 Hechte oder 2 Zander oder 2 Schleien oder 2 Maränen
Insgesamt zwei Fische der aufgezählten Arten dürfen entnommen werden, also bspw. 1 Hecht und ein Zander.

Mindestfangmaße:
Zander: 60 cm
Maräne: 40 cm
Rotauge: 15 cm
Im übrigen gelten die gesetzlichen Mindestfangmaße und Schonzeiten.

Hinweise

Beachten Sie bitte die Bestimmungen auf der von den Koppelrechtsbesitzern aufgelegten Lizenz!
Nachtfischen von 01.04. bis 31.05. verboten!
Beim Nachtfischen ist ab 00.00 Uhr ist ein neuer Fischtag einzutragen!
Beachtung der Merkblätter der Hafenbetriebe!

Bilder

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