Donau Ottensheim II

Beschreibung

Österreichs größter Strom bietet in seinem ganzen Verlauf unterschiedlichste Fischereireviere, einen artenreichen Fischbestand und abwechslungsreiche Fischereimöglichkeiten. (ca. 2 km)

Grenzen

linkes Ufer:
Ca. 1.600m
Von der Rodlmündung bis zur Bahnhaltestelle Dürnberg

Altarm:
Ca. 2.100m
Nur linkes Ufer von ca. 50m unterhalb der Pesenbachmündung bis zur Einmündung der Rodl

Fischbestand

alle Donaufische

Befischungsart

Fliegenfischen, Stoppelfischen, Spinnfischen (nur in Verbindung mit der Raubfischlizenz) und Grundbleifischen.
2 Ruten mit je einer Angel (1 Anbissstelle)
Achtung: Aufgrund der großen Verletzungsgefahr untermaßiger Raubfische ist ab der Saison 2015 das Angeln auf Raubfische mit totem Köderfisch und Fischstücken an der Grund- oder Posenmontage nicht mehr erlaubt!
Raubfischen (Spinnfischen, bewegtes Anbieten eines toten Köderfischs am System) ist nur mit einer 20- bzw. 60-Tage Lizenz gestattet.
Angeln auf Raubfische ist generell von 01.02. bis 31.05. verboten!
Nachtfischen vom 01.04. bis 31.05. verboten! Vom 01.04. bis 31.05. ist die Fischereiausübung von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet.

Saison

1. Jänner bis 31. Dezember
Nachtfischen vom 01.04. bis 31.05. verboten! Vom 01.04. bis 31.05. ist die Fischereiausübung von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet.

Lizenzinformationen

Preise

10 Tage EUR 90,00

20 Tage EUR 135,00

60 Tage EUR 270,00

Raubfischlizenz EUR 110,00 (Kombination nur mit 20 bzw. 60 Tage Lizenz möglich)

Sonstiges

lt. Lizenz

Online-Lizenzausgabe

Für die Strecke Donau Ottensheim II können hier Lizenzen online gekauft werden!

Entnahme und Mindestfangmaße

Entnahme:
Generell: 6 Fische pro Tag, davon max. 2 Karpfen und 3 Salmoniden
10-Tages Lizenz: Keine Entnahme von Raubfischen (Hecht, Zander, Huchen) mit der 10-Tages Lizenz!

In Kombination mit der Raubfischlizenz:
Ein Hecht, Zander oder Huchen pro Tag.
20-Tages Lizenz: Maximal 3 (drei) Raubfische pro Saison (Hecht, Zander, Huchen).
60-Tages Lizenz: Maximal 6 (sechs) Raubfische pro Saison (Hecht, Zander, Huchen).

Mindestfangmaße / Schonzeiten:
Schonzeit für Raubfische: Das Angeln auf Raubfische ist generell von 01.02. bis 31.05. verboten!
Bachforelle, Regenbogenforelle, Bachsaibling: 30 cm
Äsche: 36 cm
Brachse, Blaunase, Schleie: 30 cm
Barbe: 40 cm
Schied: 50 cm

Brittelmaße laut Lizenz beachten, Änderungen vorbehalten!

Im übrigen gelten die gesetzlichen Mindesfangmaße und Schonzeiten.

Hinweise

Beschränkungen:
Das Angeln auf Raubfische (Spinnfischen, Fischen mit toten Köderfisch am System) ist nur mit einer Raubfischlizenz gestattet. Diese kann nur mit einer 20- bzw. 60-Tage Lizenz erworben werden.
Achtung: Aufgrund der großen Verletzungsgefahr untermaßiger Raubfische ist ab der Saison 2015 das Angeln auf Raubfische mit totem Köderfisch und Fischstücken an einer statischen Montage (Grundmontage, Schwimmer, …) nicht mehr erlaubt!
Das Angeln auf Raubfische ist generell von 01.02. bis 31.05. verboten!
Das Nachtfischen ist vom 01.04. bis 31.05. verboten! Vom 01.04. bis 31.05. ist die Fischereiausübung von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet.

Eintragungspflicht:
In der der Lizenz beiliegenden Tabelle sind vor Beginn des Angelns das jeweilige Datum des Angeltages, sowie die entnommenen Fische sofort nach dem Fang einzutragen.Beim Nachtfischen ist um 00.00 Uhr ein neuer Fischtag einzutragen!
Die Lizenz ist an den OÖ Landesfischereiverein zurück zu geben!

Bilder