Beschreibung
Österreichs größter Strom bietet in seinem ganzen Verlauf unterschiedlichste Fischereireviere, einen artenreichen Fischbestand und abwechslungsreiche Fischereimöglichkeiten. (ca. 4,1 km rechtes Ufer 7 km linkes Ufer)
Grenzen
Rechtes Ufer: 4.100m vom verbliebenen Zizacker Sporn (kurz nach Ortsausfahrt Wilhering Richtung Linz) bis zur Anschlussmauer/Anschlussturm. Das Zizacker Innenwasser ist aufgrund behördlicher Anordnung gesperrt.
Linkes Ufer: ca. 7.000m von der Bahnhaltestelle Dürnberg bis zum Markierungsstein beim Steinmetzplatzl.
Fischbestand
alle Donaufische
Befischungsart
Fliegenfischen, Stoppelfischen, Spinnfischen (nur bei 20 und 60 Tageslizenz) und Grundbleifischen.
2 Ruten mit je einer Angel (1 Anbissstelle)
Angeln auf Raubfische (Spinnfischen, Fischen mit toten Köderfischen oder Fischstücken etc.) ist nur mit einer 20- bzw. 60-Tage Lizenz gestattet.
Angeln auf Raubfische ist generell von 01.02. bis 31.05. verboten!
Nachtfischen vom 01.04. bis 31.05. verboten! Vom 01.04. bis 31.05. ist die Fischereiausübung von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet.
Saison
1. Jänner bis 31. Dezember
Angeln auf Raubfische ist generell von 01.02. bis 31.05. verboten!
Nachtfischen vom 01.04. bis 31.05. verboten! Vom 01.04. bis 31.05. ist die Fischereiausübung von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet.
Lizenzinformationen
Preise
10 Tage EUR 100,00
20 Tage EUR 175,00
60 Tage EUR 300,00
Sonstiges
Lt. Lizenz
Online-Lizenzausgabe
Für die Strecke Donau Stadtwasser können hier Lizenzen online gekauft werden!
Entnahme und Mindestfangmaße
Entnahme:
6 Fische pro Tag, davon max. 2 Karpfen 3 Salmoniden
10-Tages Lizenz: Keine Entnahme von Raubfischen (Hecht, Zander, Huchen) mit der 10-Tages Lizenz!
20-Tages Lizenz: Maximal 3 (drei) Raubfische pro Saison (Hecht, Zander, Huchen).
60-Tages Lizenz: Maximal 6 (sechs) Raubfische pro Saison (Hecht, Zander, Huchen).
Mindestfangmaße / Schonzeiten:
Schonzeit für Raubfische: Das Angeln auf Raubfische ist generell von 01.02. bis 31.05. verboten!
Bachforelle, Regenbogenforelle, Bachsaibling: 30 cm
Äsche: 36 cm
Brachse, Blaunase, Schleie: 30 cm
Barbe, Karpfen: 40 cm
Schied: 50 cm
Brittelmaße laut Lizenz beachten, Änderungen vorbehalten!
Im übrigen gelten die gesetzlichen Mindestfangmaße und Schonzeiten.
Hinweise
Beschränkungen:
Das Angeln auf Raubfische (Spinnfischen, Fischen mit toten Köderfischen oder Fischstücken etc.) ist nur mit einer 20- bzw. 60-Tage Lizenz gestattet.
Das Angeln auf Raubfische ist generell von 01.02. bis 31.05. verboten!
Das Nachtfischen ist vom 01.04. bis 31.05. verboten! Vom 01.04. bis 31.05. ist die Fischereiausübung von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet.
Eintragungspflicht:
In der der Lizenz beiliegenden Tabelle sind vor Beginn des Angelns das jeweilige Datum des Angeltages, sowie die entnommenen Fische sofort nach dem Fang einzutragen.Beim Nachtfischen ist um 00.00 Uhr ein neuer Fischtag einzutragen!
Die Lizenz ist an den OÖ Landesfischereiverein zurück zu geben!