Donau Steiningerrecht

Beschreibung

Österreichs größter Strom bietet in seinem ganzen Verlauf unterschiedlichste Fischereireviere, einen artenreichen Fischbestand und abwechslungsreiche Fischereimöglichkeiten. (ca. 2,25 km)

Grenzen

Linkes Ufer: ca. 1826m von StromKm 2122,826 bis StromKm 2121
Rechtes Ufer: ca. 2000m von StromKm 2123 bis StromKm 2121
Reichenbach: ca. 2500m von der Schlagerbrücke bis Höhe StromKm 2121
Mitterwasser: Von der Verlängerung Mitterwasserweg (Linz-Pichling) flussabwärts bis zur östlichen Grenzbeschilderung (Pichlbauernfurt) des Mitterwassers, einschließlich Kuhweide sowie Asten-Raffenstetten Radergraben.
Seiderlacke: ca. 550m, westlich des Reichenbachs gelegen in der sogenannten Ringel Au

Der Lizenz liegt ein Plan bei, der die jeweiligen Reviergrenzen widergibt.

Fischbestand

Alle Donaufische

Befischungsart

Alle Befischungsarten laut OÖ Fischereigesetz sind gestattet
2 Ruten mit je einer Anbissstelle

Saison

1. Jänner bis 30. April und 1. Juni bis 31. Dezember
Das Fischen ist von Montag bis Sonntag an 5 Tagen erlaubt.
Von 1. Februar bis 31. Mai ist das Fischen mit totem Köderfisch und Spinnködern sowie allen sonstigen Kunstködern verboten.

Lizenzinformationen

Preise

Jahreskarte ohne Tagesbeschränkung EUR 110,00

Sonstiges

Jugendlizenz EUR 40,00 (bis zum 16. Lebensjahr)

Entnahme und Mindestfangmaße

1 Hecht oder 1 Zander, 3 Karpfen, 10 Weißfische, 3 Salmoniden pro Woche
Das Schonmaß für Salmoniden beträgt 30 cm.

Welse die das Brittelmaß (80 cm) erreicht haben und außerhalb der Schonzeit (01.06. bis 30.06.) gefangen werden, sind zu entnehmen.

Hinweise

Die genauen Bestimmungen ergeben sich aus der von den Mitglieders des Koppelrechts Steining-Donau/Mitterwasser/Raichenbach ausgegebenen Lizenz.

Bilder