Beschreibung
Interessanter Donauabschnitt mit der Traun Mündung.
Grenzen
Rechtes Donauufer:
Ca. 2.250m
Vom StromKm 2124,900 bis StromKm 2122,650
Am rechten Donauufer besteht vom Fischereigrenzstein 5 bis zum Stromkilometer 2122,650 eine Überlappung mit dem Steiningerrecht.
Traun beidufrig:
Vom Fischereigrenzstein 1 auf einer Länge von 282 Metern.
Fischbestand
alle Donaufische
Befischungsart
Alle Befischungsarten laut Oö. Fischereigesetz erlaubt
Zwei Ruten mit je einer Anbissstelle
Nachtfischen von 01.04. bis 31.05. verboten!
Saison
1. Jänner bis 31. Dezember mit Ausnahm des Monats Mai
Lizenzinformationen
Preise
Jahreskarte ohne Tagesbeschränkung EUR 95,00
Sonstiges
lt. Lizenz
Entnahme und Mindestfangmaße
Entnahmeregelung:
5 Fische pro Tag, davon max. 2 Forellen oder 2 Hechte oder 2 Zander oder 2 Schleien oder 2 Maränen
Insgesamt zwei Fische der aufgezählten Arten dürfen entnommen werden, also bspw. 1 Hecht und ein Zander.
Mindestfangmaße:
Zander: 60 cm
Maräne: 40 cm
Rotauge: 15 cm
Im übrigen gelten die gesetzlichen Mindestfangmaße und Schonzeiten.
Hinweise
Nachtfischen von 01.04. bis 31.05. verboten! Beim NAchtfischen ist ab 00.00 Uhr ist ein neuer Fischtag einzutragen!